Abrechnung
Psychotherapie für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherungen
- Die probatorischen Sitzungen, sowie die notwendige Diagnostik erfolgen antragsfrei und werden von uns direkt über die Kassenärztliche Vereinigung mit ihrer Krankenkasse abgerechnet.
- In Absprache mit uns stellen Sie bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung (Art und Umfang dieser Behandlung besprechen wir gemeinsam).
- Den Antrag auf eine Kurzzeittherapie (25+6 Sitzungen) genehmigt die Krankenkasse in der Regel innerhalb von 2 Wochen. Die Genehmigung einer Langzeittherapie (45+11 Sitzungen) erfolgt über das s.g. Gutachterverfahren und dauert in der Regel ca. 4 Wochen.
Psychotherapie für Privatpatienten
Sie sind bei der Beihilfe:
- Die probatorischen Sitzungen sowie die notwendige Diganostik sind - wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung antragsfrei.
- Darüber hinaus ist lediglich eine 10-stündige verhaltenstherapeutische Kurzzeittherapie antragsfrei.
- Für alle anderen Kurzzeit- oder Langzeittherapien besteht eine Antragspflicht über das sogenannte Gutachterverfahren.
- Für die Behandlung erhalten Sie von uns in monatlichen Abständen eine Rechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Sie sind bei einer Privaten Krankenkasse:
- Die probatorischen Sitzungen zählen für die Privatversicherung als psychotherapeutische Behandlung, sind jedoch im Rahmen von 5 Sitzungen antragsfrei.
- Welche Bedingungen darüber hinaus für einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie gelten ist abhängig von Ihrem Vertrag/ Tarif. Bitte erfragen Sie vor Aufnahme der Behandlung ihre Konditionen bei Ihrer Krankenkasse.
- Sie erhalten von uns über die Behandlung in monatlichen Abständen eine Rechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die Sie zur Kostenerstattung bei Ihrer Versicherung einreichen.
Sonstige Kostenträger (Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft etc.):
Hier gelten ebenfalls unterschiedliche Bedingungen, die Sie jeweils vor Aufnahme einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung bei dem Kostenträger in Erfahrung bringen sollten.





