Abrechnung

Psychotherapie für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherungen

Die Praxis nimmt an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen teil. Dass heißt: bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Kosten für alle Leistungen (Psychotherapeutische Sprechstunden, Probatorik; psychologische Testdiagnostik, ambulante psychotherapeutische Behandlung als Kurz- oder Langzeittherapie) von den Krankenkassen übernommen. Die Leistungen Psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik und Testdiagnostik werden antragsfrei von den Krankenkassen übernommen.
Die ambulante Kurz- und Langzeitpsychotherapie ist genehmigungspflichtig. Dass heißt: vor dem Aufnahme der ambulanten Psychotherapie muss ein Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Die Bewilligung durch die Krankenkasse erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen und bei Langzeittherapien mit Gutachterverfahren nach ca. 4-5 Wochen.

 

Psychotherapie für Privatpatienten

Sie sind bei der Beihilfeberechtigt:

Die Kostenübernahme für Probatorische Sitzungen und psychologische Testdiagnostik ist antragsfrei und wird i.d.R. von der Beihilfe übernommen. Für Kurz- und Langzeittherapien besteht eine antragspflicht über das sogenannte Gutachterverfahren. Für die Behandlung erhalten Sie von uns eine Rechnung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte fordern Sie bei der zuständigen Beihilfestelle die notwenigen Unterlagen zur Beantragung einer ambulanten Psychotherapie an.

Sie sind bei einer Privaten Krankenkasse:

Der Leistungsumfang der privaten Krankenkassen für ambulante Psychotherapie ist unterschiedlich und abhängig von Ihrem Tarif. Informieren Sie sich bitte schon im Vorfeld über die Regularien und ihre Konditionen bei ihrer privaten Krankenversicherung und fordern Sie die notwendigen Formulare an. Für die Behandlung erhalten Sie von uns eine Rechnung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Sonstige Kostenträger (Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft etc.):

Hier gelten ebenfalls unterschiedliche Bedingungen, die Sie jeweils vor Aufnahme einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung bei dem Kostenträger in Erfahrung bringen sollten.

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